Welche KI-Förderungen KMU 2026 nutzen können

Welche KI-Förderungen KMU 2026 nutzen können

Viele Unternehmen wissen schlicht nicht, dass sie für KI-Projekte und Digitalisierung Zuschüsse bekommen können, und zahlen deshalb Dinge aus eigener Tasche, für die es öffentliches Geld gäbe. Die Bandbreite ist erheblich: Von wenigen Tausend Euro für eine Beratungsstunde bis zu Summen über 300.000 Euro für ein eigenes Entwicklungsprojekt ist praktisch alles dabei, nur eben nicht aus einem einzigen Topf.

Zwei bekannte Programme sind weg

Wer vor ein paar Jahren mal recherchiert hat, landet oft bei Namen, die es so nicht mehr gibt. „Digital Jetzt“ ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen, „go-digital“ folgte zum 1. Januar 2025. Neuanträge sind für beide nicht mehr möglich, einen direkten bundesweiten Nachfolger hat das Wirtschaftsministerium bislang nicht aufgelegt. Wer im Netz auf ältere Artikel zu diesen beiden Programmen stößt, verschwendet damit Zeit. Was es stattdessen gibt, ist eine Reihe kleinerer, aber aktiver Bausteine, die sich in der Praxis oft kombinieren lassen.

ZIM: bis zu 310.500 Euro für eigene KI-Entwicklung

Wer tatsächlich etwas Eigenes mit KI entwickeln will, findet im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundeswirtschaftsministeriums den größten Hebel. Bei einem Einzelprojekt liegt die maximale Berechnungsgrundlage bei 690.000 Euro förderfähigen Kosten, die Förderquote bewegt sich je nach Unternehmensgröße zwischen 25 und 45 Prozent. Für kleine Betriebe ergibt sich daraus der oft zitierte Höchstwert von rund 310.500 Euro Zuschuss, nicht rückzahlbar. Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Firmen können sogar noch höher liegen.

Neu für 2026: Bis zu 35 Prozent der eigenen Personalkosten dürfen jetzt auf externe KI-Fachkräfte entfallen, vorher lag diese Quote bei 25 Prozent. Das öffnet ZIM gerade für Betriebe, die eine gute Idee haben, aber keinen KI-Entwickler auf der Gehaltsliste, ein Freelancer oder eine spezialisierte Beratung lässt sich jetzt stärker mit ins Projekt holen.

Wichtig ist die Abgrenzung, an der viele Anträge scheitern. ZIM zahlt für Forschung und Entwicklung mit echtem technischem Risiko, also für etwas, das es in dieser Form noch nicht von der Stange gibt. Der Kauf einer ChatGPT-Lizenz oder die Einrichtung fertiger Workflows fällt nicht darunter, ebenso wenig reine Mitarbeiterschulung. Der Antrag muss außerdem vor Projektbeginn gestellt werden, wer schon losgelegt hat, ist zu spät dran. Aktuelle Fördersätze und Fristen lassen sich vor jedem Antrag auf zim.de gegenprüfen.

Digitalbonus der Länder: 5.000 bis 50.000 Euro für Technik

Wer keine eigene Entwicklung plant, sondern fertige KI-Software oder neue IT-Systeme einführen will, ist beim ZIM an der falschen Adresse. Hier springen die Bundesländer mit eigenen Digitalisierungsboni ein, die Konditionen unterscheiden sich deutlich.

  • Bayern: Digitalbonus Standard bis 10.000 Euro, Digitalbonus Plus bis 50.000 Euro, Förderquote bis 50 Prozent, Programmlaufzeit bis 31. Dezember 2027. Anträge laufen kontingentiert, jeweils am ersten Werktag des Monats ab 10 Uhr.
  • Sachsen: Programm „Digitalisierung in KMU“ der Sächsischen Aufbaubank, Zuschuss bis 50.000 Euro bei einer Förderquote bis 50 Prozent.
  • Nordrhein-Westfalen: „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID), bis 15.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben, bis 70.000 Euro für Innovationsprojekte.
  • Berlin: Transferbonus über die Investitionsbank Berlin, bis zu 45.000 Euro.
  • Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie der L-Bank, zinsgünstige Darlehen bis 100.000 Euro mit Tilgungszuschuss.

Weitere Bundesländer, darunter Hessen und Niedersachsen, haben eigene Programme über ihre jeweilige Landesförderbank. Da sich Kontingente und Konditionen laufend ändern, lohnt vor jedem Antrag ein Blick auf die Seite der zuständigen Förderbank oder auf die Förderdatenbank des Bundes unter foerderdatenbank.de.

QCG: bis zu 100 Prozent für die Weiterbildung der Belegschaft

Ein Programm, das oft übersehen wird, weil es nicht wie eine klassische Digitalisierungsförderung klingt: das Qualifizierungschancengesetz (QCG) nach Paragraf 82 SGB III. Es übernimmt bei Betrieben mit unter 50 Mitarbeitenden bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten plus bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss während der Weiterbildungszeit. Bei 50 bis 499 Mitarbeitenden sind es je nach Fall 50 bis 100 Prozent, ab 500 Mitarbeitenden noch 50 Prozent Lehrgangskosten und 25 Prozent Lohnzuschuss.

Voraussetzung ist eine Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger mit in der Regel mindestens 120 Stunden, bei abschlussbezogener Qualifizierung entfällt die Mindestdauer. Gerade weil die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung bereits seit dem 2. Februar 2025 gilt, ist das QCG für viele Betriebe der naheliegende Weg, diese Pflicht nicht nur formal zu erfüllen, sondern die Kosten dafür überwiegend vom Staat tragen zu lassen. Zuständig ist der Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit.

BAFA-Beratungsförderung: kleiner Betrag, niedrige Hürde

Am unteren Ende der Förderskala steht die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung, die noch bis zum 31. Dezember 2026 läuft. Sie bezuschusst professionelle Beratungsleistungen, auch zu Digitalisierungs- und KI-Themen, mit bis zu 80 Prozent der Kosten in den neuen Bundesländern und bis zu 50 Prozent in den alten Bundesländern. Der maximale Zuschuss liegt bei 3.500 Euro pro Einzelberatung. Für Betriebe, die zunächst nur eine fundierte externe Einschätzung brauchen, bevor sie größere Summen in ein KI-Projekt stecken, ist das ein niedrigschwelliger Einstieg.

Kostenlose Beratung vor der Förderung: Mittelstand-Digital Zentren

Bevor überhaupt ein Antrag gestellt wird, lohnt sich häufig ein Termin bei einem der rund 30 Mittelstand-Digital Zentren des Bundeswirtschaftsministeriums, die bundesweit branchenspezifisch beraten, von Handel über Produktion bis Handwerk und Gesundheitswesen. Workshops, Demonstratoren zum Ausprobieren und Einzelgespräche sind komplett kostenlos. Wichtig für die Erwartungshaltung: Die Zentren bezuschussen keine externe Beratungsfirma, implementieren nichts im eigenen Betrieb und ersetzen keine zertifizierte Schulung im Sinne der Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Sie sind ein guter erster Schritt zur Orientierung, keine Förderstelle im eigentlichen Sinn. Die vollständige Übersicht der Zentren findet sich auf mittelstand-digital.de.

KfW-Kredite als ergänzender Baustein

Neben Zuschüssen gibt es seit Juli 2025 auch zinsgünstige ERP-Förderkredite der KfW, die ausdrücklich für Digitalisierungsmaßnahmen genutzt werden können, etwa die Einführung neuer IT-Systeme, Prozessdigitalisierung oder IT-Sicherheitsmaßnahmen. Eine direkte Zuschusskomponente gibt es hier nicht, aber deutlich günstigere Konditionen als bei einem klassischen Bankkredit. Die Beantragung läuft über die Hausbank.

Wie sich die Bausteine sinnvoll kombinieren lassen

In der Praxis fahren viele Mittelständler am besten mit einer Kombination statt mit einem einzelnen Programm. Ein typischer Ablauf: Zunächst ein kostenloses Beratungsgespräch beim Mittelstand-Digital Zentrum zur Orientierung, dann eine Investitionsförderung wie der Digitalbonus des eigenen Bundeslandes für die Technik, parallel das QCG für die Schulung der Mitarbeitenden, die später mit dem System arbeiten sollen. Wer tatsächlich etwas Neues entwickelt statt nur einzuführen, prüft zusätzlich ZIM. Wichtig bei der Kombination: Die Gesamtförderung aus mehreren Programmen darf in der Regel 80 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen, und bei fast allen Programmen gilt, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Wer erst kauft und dann beantragt, geht leer aus.

Häufige Fragen zur KI-Förderung 2026

Gibt es „Digital Jetzt“ oder „go-digital“ noch?
Nein. „Digital Jetzt“ ist zum 31.12.2023 ausgelaufen, „go-digital“ zum 1.1.2025. Neuanträge sind für beide Programme nicht mehr möglich.

Welche Förderung passt zu einem eigenen KI-Entwicklungsprojekt?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), mit einem Zuschuss von bis zu rund 310.500 Euro bei Einzelprojekten. Voraussetzung ist echte Forschung und Entwicklung mit technischem Risiko, kein Softwarekauf.

Wie hoch ist die Förderung, wenn ich nur fertige KI-Software einführen will?
Dafür sind die Digitalboni der Bundesländer zuständig, je nach Land zwischen 5.000 und 50.000 Euro Zuschuss, teils mit bis zu 50 Prozent Förderquote.

Kann ich die Schulung meiner Mitarbeitenden fördern lassen?
Ja, über das Qualifizierungschancengesetz. Betriebe unter 50 Mitarbeitenden erhalten bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten plus bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss.

Lassen sich mehrere Förderprogramme miteinander kombinieren?
Oft ja, zum Beispiel Digitalbonus für die Technik und QCG für die Schulung. Die Gesamtförderung darf dabei in der Regel 80 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen, und Anträge müssen jeweils vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

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