
Wer einen Flughafenparkplatz über ein Buchungsportal reserviert, bekommt oft keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Für Privatreisende ist das egal. Selbstständige verlieren dadurch je nach Fall bis zu 16 Prozent des Preises, weil sie keine Vorsteuer ziehen können.
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299 Euro für einen Parkplatz am BER, aber keine Quittung
Uns ist das im Sommer 2026 passiert. Für eine Reise ab Berlin Brandenburg haben wir den Parkplatz über Holiday Extras gebucht, Preis 299 Euro. Als wir für die Buchhaltung eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer angefordert haben, kam eine höfliche Absage. Holiday Extras rechne nach dem „Marge-Schema für Reiseveranstalter (TOMS)“ ab und dürfe deshalb keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung zeigen.
Für eine andere Reise hatten wir direkt beim Parkhausbetreiber APCOA gebucht. Dort kam die Rechnung mit 19 Prozent Mehrwertsteuer ganz selbstverständlich als PDF. Zwei Buchungen, zwei völlig verschiedene Steuerregeln für dieselbe Leistung: einen Stellplatz am selben Flughafen.
Was die Margenbesteuerung bedeutet
TOMS steht für Tour Operators‘ Margin Scheme und ist der britische Name einer Regel, die es in der ganzen EU gibt. In Deutschland steht sie in § 25 des Umsatzsteuergesetzes und heißt Margenbesteuerung für Reiseleistungen. Die europäische Grundlage sind die Artikel 306 bis 310 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie.
Die Idee dahinter ist praktisch gedacht. Ein Reiseveranstalter kauft Hotels, Flüge oder Transfers in vielen Ländern ein und verkauft sie im eigenen Namen weiter. Ohne Sonderregel müsste er sich in jedem dieser Länder steuerlich anmelden. Stattdessen zahlt er Umsatzsteuer nur auf seine Marge, also auf den Unterschied zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis, und zwar dort, wo er seinen Sitz hat.
Die Regel gilt auch für einzelne Leistungen. Ein Portal, das einen Parkplatz einkauft und im eigenen Namen an Reisende weiterverkauft, kann darunter fallen. Holiday Extras sitzt in Großbritannien und führt die Steuer nach eigener Auskunft an die britische Steuerbehörde HMRC ab.
Warum das Portal keine Mehrwertsteuer ausweisen darf
Unter der Margenbesteuerung ist der Steuerbetrag für den Kunden nicht sichtbar. Der Anbieter kennt ihn erst, wenn er seine Einkaufskosten abzieht, und die gehen den Kunden nichts an. Auf der Rechnung steht deshalb nur ein Bruttopreis. In Deutschland verlangt § 14a Abs. 6 UStG stattdessen den Hinweis „Sonderregelung für Reisebüros“.
Weist ein Anbieter trotzdem Steuer aus, schuldet er sie zusätzlich (§ 14c UStG). Die Absage von Holiday Extras ist also keine Schikane. Das Unternehmen darf gar nicht anders.
Der Haken liegt beim Kunden. Ohne ausgewiesene Steuer gibt es keinen Vorsteuerabzug. Wer als Selbstständiger oder Firma regulär umsatzsteuerpflichtig ist, bleibt auf der Mehrwertsteuer sitzen, die im Preis steckt.
Rechenbeispiel: 299 Euro beim Portal, 299 Euro direkt
Für denselben Zeitraum hätte APCOA direkt am BER ebenfalls 299 Euro verlangt. Auf den ersten Blick ist es also egal, wo man bucht. Für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen sieht die Rechnung anders aus.
| Holiday Extras (Margenbesteuerung) | APCOA direkt (Rechnung mit 19 % MwSt) | |
|---|---|---|
| Bruttopreis | 299,00 € | 299,00 € |
| Erstattete Vorsteuer | 0,00 € | 47,74 € |
| Echte Kosten | 299,00 € | 251,26 € |
Die Direktbuchung wäre knapp 48 Euro günstiger gewesen. Ein Teil davon kommt über die Einkommensteuer zurück, weil beim Portal der volle Bruttobetrag als Betriebsausgabe zählt. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 bis 35 Prozent bleiben trotzdem rund 31 bis 33 Euro Nachteil.
Für Privatreisende und Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt nur der Bruttopreis. Für sie macht es bei gleichem Preis keinen Unterschied.
Was Selbstständige trotzdem absetzen können
Der Parkplatz bleibt eine Betriebsausgabe, wenn die Reise geschäftlich war. Gebucht wird dann der Bruttobetrag, ohne Vorsteuer. Als Beleg reichen die Buchungsbestätigung mit Datum, Leistung, Betrag und Anbieter plus der Zahlungsnachweis von Kreditkarte oder PayPal. Ein kurzer Vermerk „Margenbesteuerung, kein Vorsteuerabzug“ erspart später Rückfragen.
Bei der Direktbuchung reicht oft eine knappe Rechnung. Unsere APCOA-Rechnung über 149 Euro für knapp sieben Tage im Parkhaus P3 hatte im Adressfeld nur „None“ stehen. Für den Vorsteuerabzug ist das kein Problem: Bis 250 Euro brutto gilt sie als Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV, die ohne Empfängeranschrift auskommt.
Vor der nächsten Buchung kurz rechnen
Unsere Faustregel: Ein Portal mit Margenbesteuerung lohnt sich für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer nur, wenn es mindestens rund 16 Prozent unter dem Direktpreis liegt. Bei 299 Euro direkt wären das höchstens rund 251 Euro beim Portal.
Ob ein Anbieter so abrechnet, steht meist versteckt in den AGB oder im Hilfebereich. Suchbegriffe sind „TOMS“, „Margenbesteuerung“ oder „§ 25 UStG“. Im Zweifel hilft eine Frage an den Kundenservice vor der Buchung, nicht danach.
Am BER läuft die Onlinebuchung der Flughafenparkplätze über APCOA. Wer ohne Reservierung an die Schranke fährt, zahlt in den Parkhäusern bis zu 70 Euro pro Tag und 280 Euro pro Woche (Parkpreise BER). Online ist es laut Flughafen günstiger, Umbuchungen gehen einmal kostenlos über ber.apcoa.de. Die Firmenadresse gleich bei der Buchung eintragen, dann landet sie auch auf der Rechnung.
Häufige Fragen
Darf ein Parkplatzportal mir die Mehrwertsteuerrechnung verweigern?
Ja, wenn es die Leistung im eigenen Namen weiterverkauft und unter die Margenbesteuerung fällt. Dann ist ein Steuerausweis sogar verboten.
Kann ich den Parkplatz trotzdem als Betriebsausgabe absetzen?
Ja. Bei einer Geschäftsreise zählt der volle Bruttobetrag als Betriebsausgabe. Nur die Vorsteuer fällt weg.
Gilt die Margenbesteuerung auch bei Geschäftskunden?
In Deutschland seit dem 1. Januar 2022 ja. Vorher waren Reiseleistungen für das Unternehmen des Kunden ausgenommen. Auslöser der Änderung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018.
Betrifft das auch Hotels, Mietwagen oder Pauschalreisen?
Ja. Sobald ein Veranstalter oder Portal fremde Leistungen im eigenen Namen weiterverkauft, kann die Regel greifen. Reine Vermittler, die im Namen des Hotels buchen, fallen nicht darunter.
Wie viel Mehrwertsteuer steckt in einem Bruttopreis?
Bei 19 Prozent sind es 19/119 des Bruttobetrags. Von 299 Euro wären das 47,74 Euro.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für die eigene Buchhaltung lohnt die Rückfrage bei der Steuerkanzlei.





