Pflegebedürftige Angehörige und Berufstätigkeit

Pflegebedürftige Angehörige
Pflegebedürftige Angehörige (bettlägerig)

Pflegebedürftige Angehörige – Das Aus für die eigene Berufstätigkeit?

Rund 73 Prozent aller pflegebedürftigen Personen in Deutschland werden von ihren Angehörigen betreut und umsorgt. Wenn die Eltern oder andere nahe Angehörige durch Krankheit, Unfall oder hohes Alter pflegebedürftig werden, stehen viele Berufstätige allerdings vor der Frage, wie sie der plötzlichen Doppelbelastung standhalten sollen.


Die Pflege ist in der Regel nicht nur psychisch sondern auch körperlich ausgesprochen anstrengend und sehr zeitintensiv. Zusätzlich voll berufstätig zu sein ist schlicht und ergreifend unmöglich. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Formen der Pflegezeit, die vom Gesetzgeber festgelegt wurden.

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ermöglicht es Arbeitnehmern, für bis zu zehn Tage am Stück, von der Arbeit freigestellt zu werden, um sich um pflegebedürftige nahe Angehörige zu kümmern und beispielsweise die weitere Pflege zu organisieren.

Beim Arbeitgeber kann außerdem die sogenannte Pflegezeit beantragt werden. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer für bis zu sechs Monate von der Arbeit freigestellt werden, um die Pflege von Angehörigen zu gewährleisten. Auch eine teilweise Freistellung kann vereinbart werden.

Mittlerweile gibt es außerdem die Familienpflegezeit, die auf maximal 24 Monate begrenzt ist. In dieser Zeit wird die Pflege eines Angehörigen ermöglicht, der Arbeitnehmer jedoch nicht völlig von der Arbeit freigestellt. Stattdessen muss er mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten. Dafür wird ihm bei diesem Modell der Pflegezeit aber zumindest anteilig sein Gehalt ausgezahlt.

Diese Regelungen gelten jedoch nur für Arbeitnehmer, Selbstständige können nicht darauf zurückgreifen. Somit stehen sie in vielen Fällen nur vor der Wahl, ihre eigene Existenz zu riskieren oder den pflegebedürftigen Angehörigen in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung unterzubringen. Ist die benötigte Pflege sehr intensiv oder langfristig, ist sie auch für Arbeitnehmer, trotz der genannten Pflegezeiten, oftmals nicht allein zu leisten. In einer Pflegeeinrichtung übernimmt geschultes Pflegepersonal die Betreuung.

Demenz & Pflegebedürftigkeit
Demenz & Pflegebedürftigkeit

Viele Pflegebedürftige wollen ihr gewohntes Umfeld jedoch nicht verlassen, sondern in ihrem Zuhause und in der Nähe ihrer Familie bleiben. Als Alternative zur Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, können Pflegekräfte engagiert werden, die die pflegebedürftigen Personen in deren Zuhause betreuen und im Alltag unterstützen. Vermittlungsagenturen wie beispielsweise PerVita24 helfen dabei, die ideale Pflegesituation zu ermitteln und umzusetzen.

Die Pflegekräfte übernehmen Aufgaben im Haushalt und waschen Wäsche oder bereiten Mahlzeiten zu, unterstützen die pflegebedürftige Person bei der Nahrungsaufnahme, Mobilität, Körperpflege und dergleichen und gewährleisten eine aktivierende Betreuung, bei der die Bedürfnisse des Betreuten im Mittelpunkt stehen. Die Angehörigen werden so erheblich entlastet und können weiterhin ihrem Beruf nachgehen, während die Pflege professionell ausgeführt wird. Die durch die Pflegekräfte gewonnene Zeit kann außerdem genutzt werden, um sie wirklich mit dem pflegebedürftigen Angehörigen zu verbringen und zu genießen.

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