Was ist ein Freiberufler?

Freiberuflerinn im Homeoffice
Freiberuflerin im Homeoffice / ©HayDmitriy/depositphotos.com

Ein Freiberufler ist ein selbstständiger Unternehmer, der in spezifischen Bereichen tätig ist. In Deutschland gibt es mehrere Millionen Selbstständige, von denen der Großteil zu den Gewerbetreibenden zählt. Ein beträchtlicher Teil dieser Selbstständigen, jedoch über eine Million, fällt unter die Kategorie der Freiberufler. Die Aktivitäten von Freiberuflern konzentrieren sich vor allem auf Bereiche wie Wissenschaft, Kunst, Unterricht, Erziehung und Schriftstellerei. Im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden unterliegen sie nicht der Gewerbeordnung.


Beispiele von Freiberuflern

Gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes gehören folgende Berufe zu den freien Berufen:

  • Ärzte (einschließlich Zahnärzte, Tierärzte), Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Psychologen
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Sachverständige
  • Journalisten, Dolmetscher und Schriftsteller
  • Wissenschaftler
  • Künstler
  • Erzieher und Lehrer

Zusätzlich zu diesen sogenannten “Katalogberufen” gibt es andere Berufe, die als freiberuflich anerkannt sind, darunter Designer, Dozenten, EDV-Berater, Fotografen, Schauspieler und Unternehmensberater.

Wie wird man Freiberufler?

Wenn Sie überlegen, freiberuflich tätig zu werden, müssen Sie zuerst feststellen, ob Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen gehört. Letztlich entscheidet das zuständige Finanzamt, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird. Freiberufler müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden; eine Anmeldung beim Finanzamt ist ausreichend, wo sie auch eine Steuernummer erhalten.

Vorteile des Freiberufler-Status

Der Status eines Freiberuflers bringt einige Vorteile mit sich:

  • Keine Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung
  • Keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister
  • Steuerliche Vorteile, insbesondere keine Gewerbesteuer
  • Freie Zeiteinteilung
  • Nichtanwendbarkeit bestimmter HGB-Vorschriften
  • Keine verpflichtende Mitgliedschaft in der IHK

Abschließend ist es wichtig, sich zu informieren und sicherzustellen, dass die beabsichtigte Tätigkeit als freiberuflich anerkannt ist, und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

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