Gewerbeimmobilien & Anlageimmobilien verkaufen

Gewerbeimmobilien

Sie möchten eine Immobile verkaufen? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Beitrag werden Ihnen die häufigsten Fragen beantwortet. Nachdem Sie diesen Artikel gelesen haben, werden Sie definitiv ein breiteres Fachwissen in der Thematik haben.


Wann sollte die Immobilie verkauft werden?

Im Allgemeinen sollte die Immobilie dann verkauft werden, wenn die persönlichen Gründe dafür sprechen. Dies können zum Beispiel ein Umzug, eine Scheidung oder eine Erbschaft sein. Wirtschaftlich sollte man sich an einem Verkaufszeitpunkt orientieren, indem die Immobilienpreise hoch sind.

Was sollte ich klären, bevor ich eine Immobilie verkaufe?

Vor dem Verkaufsstart sollten Sie sich darüber im Klaren sein, ob die Anschlussimmobilie gekauft oder gemietet werden soll. In diesem Zusammenhang sollte unbedingt beachtet werden, dass es dazu kommen, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wenn eine vorzeitige Kreditauflösung geschieht. Es kann auch vorkommen, dass eine Zwischenfinanzierung benötigt wird, damit der Zeitraum zwischen dem Kauf und dem Verkauf überbrückt werden kann. Der Verkauf sollte erst dann gestartet werden, wenn der Wert der Immobilie bekannt ist und die Verkaufsunterlagen zusammengestellt wurden.

Wird für den Immobilienverkauf ein Energieausweis benötigt?

Energieausweis
Energieausweis

Bei einer Vermietung oder Verpachtung von Häusern, Wohnungen, Betriebsobjekten und Büros sowie einem Hausverkauf ist unbedingt ein Energieausweis vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer von einem Energieausweis ist bei maximal zehn Jahren zu finden. Es ist wichtig, zu wissen, dass der Käufer bei einem Immobilienverkauf zwei Rechte fordern kann. Dies ist zum einen die Vorlage von einem Energieausweis und zum anderen die Übergabe von dem Energieausweis binnen 14 Tagen nach dem Abschluss des Vertrags.

Was muss ich beim Immobilienverkauf im Besonderen beachten?

Je nachdem um welche Art an Immobilie es sich dreht, kann es zu einigen Besonderheiten kommen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Reihenhaus verkauft werden soll. In diesem Zusammenhang sollte bekannt sein, ob das Dachgeschoss ausgebaut werden kann oder nicht. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der Kaufinteressent eine zusätzliche Wohnfläche benötigt. Bei vermieteten Immobilien sind eine ganze Reihe an zusätzlichen Aspekten zu beachten. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich um eine Gewerbeeinheit oder ein Zinshaus handelt. In diesem Fall müsste die Immobilie nämlich unter Ertragsgesichtspunkten bewertet werden.

Wie viel sollte ich für meine Immobilie verlangen?

Der Angebotspreis sollte in der Regel ungefähr fünf bis acht Prozent höher angelegt sein, als der erwünschte Preis. Dies ist deshalb so, damit noch genügend Verhandlungsspielraum zur Verfügung steht. Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Strategien. Eine Möglichkeit wäre, einen Mindestpreis festzusetzen. Der Angebotspreis sollte in der Regel nicht allzu hoch festgesetzt werden, damit genügend Besichtigungswünsche und ausreichend Nachfrage aufkommen. Allerdings sollte der Angebotspreis auch nicht zu niedrig sein, damit dem Käufer noch Preiszugeständnisse gemacht werden können. Damit ein optimaler Preis festgelegt werden kann, kann sich der Betroffene an vergleichbaren Häusern und Wohnungen orientieren. Es müssen einige Faktoren berücksichtigt werden. Diese sind die Ausstattung, das Baujahr, die Größe, der Zustand der Immobilie sowie die Lage.

Sollte die Immobilie über einen Makler verkauft werden oder doch lieber privat?

Beim Privatverkauf von einer Wohnung oder einem Haus fallen ein hoher Kosten- und ein hoher Zeitaufwand an. Dieser wird häufig unterschätzt. Außerdem ist nicht jeder Eigentümer fähig, das gesamte Leistungs- und Aufgabenspektrum des Maklers abzudecken. Darüber hinaus kann ein Makler als Vermittler zwischen den beiden Parteien agieren. Das ist bei einer Verhandlung ein großer Vorteil. Gute Makler erhalten nur bei einem Erfolgsfall eine Provision, können aber meist sehr gute Preise durchsetzen. Dies bedeutet, es sollte auf einen guten Makler zurückgegriffen werden. Ein Privatverkauf ist nur in einigen Ausnahmefällen zu empfehlen.

Welche Werbewege sollte ich nutzen, damit ich einen Käufer finde?

Damit alle Verkaufspotenziale genutzt werden können, sollte auf unterschiedliche Werbewege zurückgegriffen werden. In einigen Internetportalen sollten Anzeigen geschaltet werden. Dies sollte in Portalen geschehen, in denen die Käufer sich auch nach den Immobilien umschauen. Darüber hinaus wird angeraten, dass lokale Vermarktungsmaßnahmen umgesetzt werden. Diese können Anzeigen in Tageszeitungen, Anzeigenblättern, Werbeflyer und Verkaufsgalgen am Haus sein. Die Verkaufschance steigt, wenn die Immobilie jemandem angeboten wird, der sich bereits in einer Maklerdatenbank als Suchender eingetragen hat oder sich bereits vergleichbare Immobilien angeschaut hat. Allgemein gilt, je breiter die Vermarktung passiert, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Käufer die höchste Zahlungsbereitschaft aufbringen und die Immobilie zum höchsten Preis verkauft werden kann.

Wie sollte ich eine Verkaufsverhandlung und einen Besichtigungstermin organisieren?

Jeder, der ein Exposé anfordert, sollte auch telefonisch kontaktiert werden. Wenn die Immobilie zum Suchprofil des Anfragers passt, sollte im nächsten Schritt darüber nachgedacht werden, mit dem Interessenten einen individuellen Besichtigungstermin zu vereinbare. Bei den Besichtigungen sollte nicht nur die Immobilie gezeigt werden, sondern ein Gespräch mit den Interessenten geführt werden. Nach der Besichtigung sollte keine Verabschiedung erfolgen. Vereinbaren Sie mit Ihren Interessenten die nächsten Schritte.

Welche Informationen sollten im Kaufvertrag vorkommen?

Im Kaufvertrag sollten die Interessen von beiden Parteien aufgenommen werden. Dies resultiert daraus, da beide Parteien den Vertrag unterzeichnen. Der Vertrag ist sehr individuell. Im Allgemeinen sollten die vereinbarten Aspekte niedergeschrieben werden.

Fallen Steuern an, nachdem die Immobilie verkauft wurde?

Für den Verkauf von privaten Grundstücken muss eine Immobilienertragsteuer bezahlt werden. Davon ausgenommen sind selbst hergestellte Gebäude und der Hauptwohnsitz. Außerdem wurde am 1. April 2012 die zehnjährige Spekulationsfrist abgeschafft. Diese wurde durch eine Steuer auf Wertsteigerungen und Veräußerungsgewinne ersetzt.

Fazit

Zusammenfassend kann somit geschlussfolgert werden, dass der Immobilienverkauf gar nicht so schwer ist. Wenn die genannten Dinge beachtet werden, kann es zu keinen gröberen Schwierigkeiten kommen.

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