Lokführer werden – Voraussetzungen und Optionen

Lok Deutsche Reichsbahn

Der Lokführer oder die Lokführerin werden auch als Triebfahrzeugführer*innen bei den Berufsbezeichnungen geführt und haben die Aufgabe, Bahnen und Züge sicher von einem Ort zum nächsten zu bringen. Zahlreiche Kinder träumen davon, später einmal selbst in der Lok vorne zu sitzen. Mit zunehmendem Alter rückt der Beruf als Chance für die Karriere aber vielleicht in den Hintergrund. Dabei haben Sie hier die Möglichkeit auf einen Job mit vielen Zukunftsaussichten.

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Die Aufgaben von Lokführer*innen

Der Aufbau einer Lok ist komplex und es ist nicht so einfach, sie korrekt zu fahren. Auch wenn es scheint, als würde sie selbst über die Schienen schweben, ist der Vorgang komplex. Ihre Aufgaben sind es daher ebenfalls. Sie sind zuständig für die Einstellung der Zugkraft und für die Auswahl der passenden Geschwindigkeit. Sie bedienen die Bremsanlagen und kontrollieren das Sanden und Beleuchten. Sie müssen sich mit der Steuerung des Führerbremsventils ebenso auskennen, wie mit dem Hauptschalter und dem Abnehmer für Strom. Ihre Aufgabe ist es, alle Felder im Zug nicht aus den Augen zu verlieren. Das klingt nach großen Herausforderungen bei der Aus- und Weiterbildung? Tatsächlich gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Die Voraussetzungen für die Ausbildung als Lokführer*in

Um eine Ausbildungsstelle als Lokführer*in zu erhalten, benötigen Sie einen Abschluss der Mittleren Reife. Dies ist zwar keine gesetzliche Vorgabe. Die meisten Betriebe entscheiden sich allerdings für Bewerber*innen, die eine MSA vorweisen können. Ebenfalls wichtig ist der Nachweis über die Zugangsvoraussetzungen, wie:

  • Farbtüchtigkeit
  • Hörvermögen
  • Sehvermögen

Der Beruf kann erst ab einem Alter von 20 Jahren erlernt werden. Vorher ist eine Ausbildung nicht möglich.

Dauer und Gehalt in der Ausbildung als Lokführer*in

Die Ausbildung wird normalerweise in Vollzeit durchgeführt und hat eine Dauer von drei Jahren. Es ist möglich, eine Verkürzung in Anspruch zu nehmen. Hier haben Sie dann eine Dauer von zwei Jahren. Dies kann aber nur dann erfolgen, wenn Sie über Abitur oder Fachabitur erfolgen oder möglicherweise bereits Berufserfahrungen vorweisen können.

Sie erhalten in der Ausbildung auch Gehalt, das durchschnittlich bei 800 bis 1.000 Euro brutto liegt.

Triebfahrzeugführer im Führerstand eines "InterCity" / Bild: Mainrausch CC BY-SA 4.0
Triebfahrzeugführer im Führerstand eines “InterCity” / Bild: Mainrausch CC BY-SA 4.0

Gibt es auch eine Umschulung?

Wie sieht es eigentlich aus, wenn Sie bereits einen Job haben, sich aber dafür entscheiden, in den Schienenverkehr zu gehen? Eine große Nachfrage nach Lokführer*innen macht es Ihnen an dieser Stelle einfach, denn Sie können auch als Quereinsteiger zum Lokführer oder der Lokführerin werden. Sie haben die Chancen, eine Umschulung durchzuführen. Zu den Angeboten gehört unter anderem die Lokführer Umschulung bei der HSL Akademie. Die Dauer der Umschulung ist abhängig vom Anbieter, liegt aber durchschnittlich bei 12 Monaten.

Die wichtigsten Fakten zum Beruf „Lokführer*in“ auf einen Blick

Steht der Beruf des Lokführers oder der Lokführerin ganz oben auf der Liste der möglichen Berufswege, ist es wichtig zu wissen, was Sie dort erwarten können. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Fakten und Hinweise rund um diesen Beruf zusammengefasst.

Krisensicherheit

Lokführer*innen haben einen relativ krisensicheren Job, denn der Schienenverkehr hat schon große Unsicherheiten überstanden und ist immer gefragt. Die Arbeitslosenquote liegt bei diesem Beruf bei rund 1,5 %. Im Vergleich zu anderen Berufsbildern ist dies ein sehr geringer Wert. Das heißt, es handelt sich um einen Job mit Zukunft.

Schichtdienst und Freizeit

Natürlich müssen Sie sich bewusst machen, dass Sie als Lokführer*in im Schichtdienst arbeiten. Dies heißt aber nicht, dass Sie auf Freizeit verzichten müssen. Je nach Unternehmen haben Sie Ihre Pläne bereits mit Vorlauf und können so gut planen. In einem guten Team erfolgen zudem eine Abstimmung und Korrespondenz zwischen den Mitarbeitern. Dadurch können auch persönliche Wünsche angebracht werden.

Auf das Abstellgleis

Wussten Sie schon, dass Sie bei Betriebsschluss die Aufgabe haben, die Bahn auf das Abstellgleis zu fahren? Hierbei handelt es sich um einen Vorgang, der für viele Menschen ein Geheimnis darstellt. Tatsächlich handelt es sich aber um eine wichtige Aufgabe. Sie müssen die Bahn prüfen, eventuell tanken und einen Sicherheits-Check machen. Besteht nur ein Schichtwechsel, übergeben Sie das Fahrzeug an den Kollegen oder die Kollegin.

In Bereitschaft

Als Lokführer*in haben Sie auch Bereitschaftsdienst. Die wichtigste Regel ist es, dass der Fahrplan eingehalten werden kann. Dennoch arbeiten hier auch nur Menschen und es kann zu unvorhergesehenen Änderungen kommen. Für diesen Fall wird über die Bereitschaft nach einem Lokführer oder einer Lokführerin geschaut, die übernehmen können. So möchten die Unternehmen sicherstellen, dass eine Lücke im Fahrangebot oder im Fahrplan entstehen.


Wussten Sie schon? Es gibt erst seit den 1980er-Jahren Lokführerinnen. Vorher wurden die Fahrzeuge ausschließlich von Männern geführt. Inzwischen steigt der prozentuale Anteil zunehmend an, allerdings liegt er noch immer in geringen Bereichen. In Nordrhein-Westfalen ist der Anteil beispielsweise bei 4 %.

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